Zurück ins Berufsleben

Eine Rückkehr in den alten Beruf ist für die meisten Schlaganfall-Betroffenen infolge möglicher Behinderungen schwer, aufgrund einer Pflegebedürftigkeit vielleicht sogar nicht praktikabel. Wichtig ist daher, über die berufliche Zukunft schon während der Rehabilitation mit dem Arzt sprechen.

Bei der Wiederaufnahme des alten Berufs kann – wenn erforderlich – eine Arbeitsplatzanpassung erfolgen. Eine stufenweise Wiedereingliederung, also in Teilzeit wieder einzusteigen, oder ein befristetes Arbeitsverhältnis sind auch denkbar. Ist eine Rückkehr in den alten Job aufgrund der Schwere der Behinderung nicht möglich, sollte eine Arbeitsstelle gefunden werden, bei der der Betroffene seine Fähigkeiten und Kenntnisse voll einsetzen und weiterentwickeln kann. Dies kann ein neuer Aufgabenbereich im alten Betrieb sein oder eine komplette Neuorientierung. Diese Neuorientierungen werden von speziellen Reha-Kliniken durchgeführt, die eine medizinisch-berufliche Rehabilitation anbieten. Eine Umschulung dauert in der Regel zwei Jahre und wird von der Rentenversicherung oder, wenn der Betroffene keine eigenen Rentenversicherungsansprüche erworben hat, von der Agentur für Arbeit bezahlt.

Sollte ein Wiedereinstieg in ein Berufsleben nicht gelingen, erhält der Betroffene eine Rente. Der Reha-Antrag ist zeitgleich der Renten-Antrag und kann bei der Rentenversicherung eingereicht werden.

Eine Rückkehr in den alten Beruf ist für die meisten Schlaganfall-Betroffenen infolge möglicher Behinderungen schwer, aufgrund einer Pflegebedürftigkeit vielleicht sogar nicht praktikabel. Wichtig ist daher, über die berufliche Zukunft schon während der Rehabilitation mit dem Arzt sprechen.

Bei der Wiederaufnahme des alten Berufs kann – wenn erforderlich – eine Arbeitsplatzanpassung erfolgen. Eine stufenweise Wiedereingliederung, also in Teilzeit wieder einzusteigen, oder ein befristetes Arbeitsverhältnis sind auch denkbar. Ist eine Rückkehr in den alten Job aufgrund der Schwere der Behinderung nicht möglich, sollte eine Arbeitsstelle gefunden werden, bei der der Betroffene seine Fähigkeiten und Kenntnisse voll einsetzen und weiterentwickeln kann.

Dies kann ein neuer Aufgabenbereich im alten Betrieb sein oder eine komplette Neuorientierung. Diese Neuorientierungen werden von speziellen Reha-Kliniken durchgeführt, die eine medizinisch-berufliche Rehabilitation anbieten. Eine Umschulung dauert in der Regel zwei Jahre und wird von der Rentenversicherung oder, wenn der Betroffene keine eigenen Rentenversicherungsansprüche erworben hat, von der Agentur für Arbeit bezahlt.

Sollte ein Wiedereinstieg in ein Berufsleben nicht gelingen, erhält der Betroffene eine Rente. Der Reha-Antrag ist zeitgleich der Renten-Antrag und kann bei der Rentenversicherung eingereicht werden.