- Fachportal Schlaganfall
- Wie es nach dem Aufenthalt in der Reha-Klinik weitergeht
Nach einem Schlaganfall müssen viele Patienten lernen, mit einer Behinderung zu leben. Sie müssen ihren Alltag oftmals neu strukturieren – sei es in der eigenen Wohnung oder in einem Pflegeheim. Wie es für den Pflegebedürftigen nach dem Aufenthalt in einer Rehabilitationsklinik weitergeht, stimmt der behandelnde Reha-Arzt und Sozialdienst gemeinsam mit dem Patienten und seinen Angehörigen ab.
Schlaganfall-Patienten, die in ihre Wohnung zurückkehren, können mobile Hilfsdienste beauftragen, die ihnen helfen, den Alltag zu bewältigen
- Hauskrankenpflege
- Service für Essenslieferung
- mobile Therapien
- Notruftelefone
Was bei der Auswahl des Pflegedienstes beachtet werden sollte
- Bietet der Pflegedienst einen kostenlosen Hausbesuch zur Beratung an?
- Ist ggf. ein kostenloses Beratungsgespräch bereits in der Klinik möglich?
- Stellt der Pflegedienst vorab einen Vertrag zur Prüfung zur Verfügung?
- Gibt es einen festen Ansprechpartner?
- Ist der Pflegedienst auf eine bestimmte Gruppe von Patienten spezialisiert?
- Ab wann kann die Betreuung beginnen?
- Wird die Pflegeleistung von qualifizierten Fachkräften durchgeführt?
- Gibt es einen 24-Stunden-Notdienst? Wie schnell kann jemand vor Ort sein?
- Geht der Pflegedienst auf die Gewohnheiten und den Wochenablauf des zu
- Betreuenden und seiner Angehörigen ein?
- Ist die Betreuung an Wochenenden und Feiertagen eingeschränkt?
- Werden die vereinbarten Leistungen im Einzelnen vertraglich festgelegt?
- Kann der Dienst garantieren, dass er einen späteren erhöhten Pflegebedarf leisten kann?
- Kann er ggf. einen 24-stündigen Dienst anbieten?
- Kann der Pflegedienst alle erforderlichen Leistungen abdecken;
- inklusive Unterstützung im Haushalt?
- Wie sieht die detaillierte Kostenaufstellung aus?
- Welche Kosten muss der Pflegebedürftige tragen?
- Sind Unterbrechungen bei Urlaub oder bei Pflege durch Angehörige möglich?
- Wenn ja: Wie lange vorher muss die Unterbrechung angemeldet werden?
- Wie ist die Kündigungsfrist?
- Endet der Vertrag beim Tod des Pflegebedürftigen sofort?
- Welche zusätzlichen Dienste bietet der Pflegedienst? Essen auf Rädern?
- Hilfe im Haushalt?
- Welche Hilfsmittel können kurzfristig zur Verfügung gestellt werden?
- Wird der Pflegebedürftige überwiegend von einem Mitarbeiter betreut?
- Kann er entscheiden, ob er von einem Mann oder einer Frau betreut wird?
- Kann das Personal Angehörige anleiten, wie sie dem Pflegebedürftigen Hilfestellung geben können?
Die Folgen eines Schlaganfalls können in der Wohnung zu Problemen führen. Mit ein paar Umbauten und einfachen Veränderungen kann das Leben in den eigenen vier Wänden erleichtert werden.
- Stolperfallen wie lose Teppiche oder Bettvorleger entfernen
- Bodenschwellen entfernen
- glatte Bodenbeläge entfernen oder rutschfest machen
- rutschfeste Unterlagen in der Badewanne oder Dusche ggf. Türrahmen verbreitern
- Haltegriffe anbringen
- Treppenlifter oder Rampen einbauen
- Wasseranschlüsse oder Sanitäranlagen umbauen, damit sie leicht zu bedienen sind
- Badewannensitz oder Duschsessel einbauen
Bevor eine Mietwohnung behindertengerecht umgebaut wird, muss der Vermieter nach seinem Einverständnis gefragt werden. Diese Maßnahmen werden ggf. mit Zuschüssen gefördert. Informationen über Bedingungen und mögliche Höhe des Zuschusses haben die Pflegeversicherung oder das Sozialamt.
Neben Umbaumaßnahmen gibt es einige Hilfsmittel, die den Betroffenen den Alltag erleichtern. Damit trotz motorischer Einschränkungen ein selbstständiges Essen und Trinken möglich ist, gibt es Ess- und Trinkgeschirr aus verschiedenen Materialien und in unterschiedlichen Formen. Einfache Betttische oder im Nachtschränkchen integrierte Tische ermöglichen den Betroffenen, das Bett für die Mahlzeiten nicht verlassen zu müssen. Für einen erholsamen Schlaf ist das Bett entscheidend. Das Angebot reicht von Betten mit höhenverstellbarem Kopf- oder Fußteil über Betten mit Druckausgleichsmatratzen gegen Wundliegen bis hin zu Krankenbetten. Um die Mobilität zu gewährleisten, gibt es Gehstöcke, Gehgestelle oder Rollstühle.
Kann der Schlaganfall-Patient aufgrund seiner Behinderungen nicht mehr in seine Wohnung zurückkehren, folgt dem Aufenthalt in der Reha-Klinik in Abstimmung mit den Angehörigen eine stationäre Pflege.
Was bei der Auswahl des Pflegeheims beachtet werden sollte
- Liegt das Heim in der bisherigen Wohngegend?
- Kennt der Pflegebedürftige bereits Bewohner des Heimes?
- Haben Angehörige kurze Wege bis zum Heim?
- Bietet das Haus „Probewohnen“ an?
- Gibt es eine Warteliste? Wie schnell wäre ein Platz frei?
- Wie ist die Infrastruktur? Sind Cafés, Banken, Ärzte, Apotheken und Friseure in der
- Nähe? Wie ist die Verkehrsanbindung? Gibt es Parkplätze?
- Wie sind die Räumlichkeiten? Wie ist das Zimmer des Bewohners? Wie sind die Bäder,
- wie die Gemeinschaftsräume?
- Gibt es Telefon- und Fernsehanschlüsse?
- Können eigene Möbel mitgebracht werden?
- Sind ggf. Haustiere erlaubt?
- Gibt es feste Essenszeiten? Wo wird gegessen? Im Zimmer oder im Speisesaal?
- Was bietet das Haus? Ein eigenes Café, Kiosk, Garten, Terrasse, Hobby- und Gymnastikräume,
- Übernachtungsmöglichkeiten für Besucher?
- Wie sieht der Speiseplan aus? Welche Getränke stehen kostenlos bereit?
- Gibt es einen Wäscheservice?
- Kommen Friseure und Fußpfleger ins Haus?
- Erfolgt die Pflege von ausgebildetem Fachpersonal?
- Sind Schlaf- und Ruhezeiten flexibel?
- Wie sehen die Besucherzeiten aus?
- Wie sieht die Hausordnung aus?
- Wie hoch sind die Kosten? Welche Extraleistungen müssen berücksichtigt werden?
- Muss eine Kaution hinterlegt werden?
- Kann der Vertrag vorher in Ruhe geprüft werden?
- Sind alle Leistungen im Vertrag aufgeführt?
- Wie lang ist die Kündigungsfrist? Wie sieht diese im Todesfall aus?





