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- Schwerbehinderten-Ausweis
Menschen mit Behinderungen erhalten in manchen Bereichen Nachteilsausgleiche. Hierfür muss in der Regel ein Schwerbehindertenausweis vorgelegt werden. Dieser wird ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 ausgestellt und belegt Art und Schwere der Behinderung.
Zusätzliche Merkzeichen können u.a. sein
- G = erheblich gehbehindert
- aG = außergewöhnlich gehbehindert
- H = hilflos
- B = Begleitung erforderlich
Beispiele für einen Nachteilsausgleich
Steuern
Menschen im Erwerbsleben bzw. Steuerzahler erhalten Steuerfreibeträge. Steuerliche Ausgleiche kann es z.B. auch bei der Beschäftigung von Haushaltshilfen oder bei der Kfz-Steuer geben. Informationen gibt das zuständige Finanzamt.
Kündigungsschutz
Schwerbehinderte Menschen haben bereits aufgrund der Behinderung und der Antragstellung erhöhten Kündigungsschutz: Eine Kündigung ist nur mit Zustimmung des Integrationsamtes möglich.
Öffentliche Verkehrsmittel
Wer einen Schwerbehindertenausweis besitzt, kann abhängig von der Schwere der Behinderung in der Regel vergünstigt oder kostenlos die öffentlichen Verkehrsmittel im Nahverkehr überall nutzen. Züge der Deutschen Bahn können in einem Umkreis von 50 Kilometern um den Wohnort kostenlos genutzt werden. Wenn bestätigt ist, dass der Betroffene eine ständige Begleitung benötigt, kann diese Person kostenfrei mitfahren. Handgepäck und Rollstuhl werden in der Regel ebenfalls kostenlos befördert.
Befreiung von Rundfunkgebühren
Schwerbehinderte mit dem Vermerk „RF“ im Ausweis werden von der Rundfunkgebührenpflicht befreit. Die Gebühren für einen Kabelanschluss können jedoch nicht ermäßigt werden.
Telefon
Für bewegungseingeschränkte Menschen ist das Telefon im Alltag ein wichtiges Hilfsmittel. Bei dem Vermerk „RF“ im Ausweis ist ein Antrag auf Gebührenbefreiung beim Sozialamt möglich.
Ein Behindertenausweis wird beim zuständigen Versorgungsamt beantragt. Die Anträge können mit einem formlosen Anschreiben angefordert werden. Es empfiehlt sich jedoch, eine Bescheinigung vom Arzt beizulegen. Das Amt fordert die ärztlichen Unterlagen und Gutachten direkt bei den behandelnden Ärzten an. Die Zusendung des Ausweises mit der Einstufung der Behinderung ist nach wenigen Wochen in der Post.
Über die Antragstellung und individuelle Ansprüche beraten die Sozialdienste der Kliniken.





